AGB

1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Creativecut durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
(3) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
(5) Der Auftrag gilt als erteilt, sobald das Angebot unterzeichnet per Mail an Creativecut retourniert wird oder das Angebot per Mail oder mündlich angenommen wird. Sofern nicht anders vereinbart ist dieses Angebot nicht für die Weitergabe an Dritte bestimmt.

2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Filmdateien zu.
(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Filmdateien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte, ist ausschließlich für private Zwecke erlaubt.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der fertig gestellten Filme im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Filme, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die Nutzungsrechte an den Filmen gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Filme, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Filme genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Filmmaterial im Format .mp4, .mov in h.264 Codierung. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist gegen ein vorher vereinbartes Entgelt möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Filmdaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Der Auftragnehmer darf die Filme im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.)
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.
(9) Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages die
Nutzungsrechte am fertigen Film für das Gebiet Republik Österreich für die Dauer von einem Jahr ab Fertigstellung der Produktion (inkl. TV und Kino), sowie der unbeschränkten Verwendung im World Wide Web exkl. Weitergabe. Eine darüberhinausgehende räumliche und/oder zeitliche Nutzung ist vom Auftraggeber unverzüglich zu melden. In diesem Fall wird von Creativecut ein gesondertes Entgelt verrechnet.
(10) Sollte der Auftrag nicht zustande kommen, bleiben sämtliche Rechte aller bis dahin seitens Creativecut entwickelten Konzepte und Ideen bei Creativecut. Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, diese Konzepte gegen ein zu vereinbarendes Entgelt zu erwerben.

3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Filme wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Filme Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so werden 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

4 Haftung / Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust der Filmdateien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Filme sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Kameramann zu dem vereinbarten Drehtermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich die Creativecut in diesem Falle dringend um einen Ersatzkameramann bemühen.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung der Filme beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Filme als vertragsgemäß und mangelfrei
angenommen.

5 Rohdaten
Creativecut sichert die Rohdaten für mindestens 6 Monate, übernimmt aber keine Garantie für deren vollständige und lückenlose Sicherung. Diese kann allerdings gegen ein zu vereinbarendes Entgelt erworben werden. Die Rohdaten sind nicht teil des Produktes, sofern dies nicht explizit vereinbart wurde.

6 Namensnennung
Mit Unterzeichnung dieses Angebots stimmt der Auftraggeber zu, bei Postings des fertigen Produktes auf Instagram oder Facebook Creativecut zu verlinken.

7 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

8 Widerrufsrecht
(1) Sie haben das Recht, binnen 7 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10 Sonstiges
Diesen Geschäftsbedingungen liegen die allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie Österreichs vom 1. August 2007 zugrunde: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/flm- musikwirtschaft/AGB-FAF2007.pdf
Gerichtsstand ist das zuständige Gericht der Stadt Linz. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Der Auftraggeber gestattet Creativecut die Verwendung des entstandenen Materials zu eigenen Zwecken (z.B. Showreel).